Tabak aus dem Ausland mitnehmen

 

Tabak aus dem Ausland mitnehmen

Nicht nur im Sommer zieht es viele von uns hinaus in die weite Welt, das ganze Jahr über besuchen wir auf Reisen fremde Länder, atemberaubende Orte oder entdecken exotische Gewürze und Geschmäcker. Und nicht selten locken uns Waren und Angebote, wie wir sie bei uns zu Hause nicht kennen oder nur zu sehr hohen Preisen kaufen können. Es liegt also nahe auch das ein oder andere Mitbringsel aus dem Urlaubsland mit nach Hause zu nehmen.

Den Shisharaucher locken hier natürlich vielen exotische Tabakhersteller, den annderen Feuchtigkeitsgrad und die günstigen Preise. Denn gerade in vielen beliebten Urlaubsländern wie Ägypten, der Türkei oder den Vereinigten Arabischen Emiraten ist Shishatabak im Vergleich zu Deutschland recht billig. Denn in Deutschland werden mit der Steuermarke auch Tabaksteuer und Mehrwertsteuer fällig, die oben aufgeschlagen werden. Alles Dinge, die es in den traditionellen Produktionsländern oder den USA nicht, oder nur in geringerem Umfang gibt. Also liegt es doch sehr nahe sich etwas ausländischen Tabak mitzunehmen.

Aber wie viel Gramm Tabak dürfen eigentlich aus dem Ausland mitgebracht werden?

Grundsätzlich muss zwischen zwei Bereichen unterscheiden werden. Bei Reisen innerhalb der europäischen Union können 1000g Tabak ohne Probleme steuerfrei eingeführt werden. Hierzu zählen Länder wie Italien, Spanien oder Griechenland.

Sobald die Rückkehr aber von außerhalb der EU erfolgt dürfen nur noch 250g zollfrei mitgeführt werden. Dabei ist unbedingt zu bedenken, dass eben neben Ländern wie der Türkei oder Dubai auch die so nahe Schweiz nicht zur EU gehört.

Was passiert, wenn ich mehr als 250g Tabak aus dem Ausland einführe?

Grundsätzlich ist die Einfuhr aus dem Ausland für den Privatgebrauch kein Problem. Bis zu einer Menge von 1000g kann Shishatabak aus dem nichteuropäischem Ausland gegen eine Pauschale beim Zoll legal eingeführt werden. Hierfür ist es aber unerlässlich diesen Tabak bei der Einreise nach Deutschland anzugeben. Dies geht am einfachsten wenn man beim Zoll den roten Ausgang (Waren zur Verzollung) wählt. Dann kann bei einer Menge bis 1000g pauschal versteuert werden und Ihr zahlt lediglich 40? Einfuhrzoll. Werden mehr als 1000g Tabak eingeführt werden dann 150% des Kaufpreises fällig. Es ist also ratsam den Kaufbeleg aufzubewahren, da sonst der Zoll einen Referenzwert, zum Beispiel aus dem Internet, ermittelt, welcher bedeutend höher sein kann als der Preis, welcher im Ausland gezahlt wurde.

Wer den grünen Ausgang (nichts zu verzollen) wählt und beim Einschmuggeln erwischt wird, kommt nicht so günstig davon. Denn hierbei handelt es sich dann um versuchten Steuerbetrug und dies kann sehr teuer werden. Neben den normalen Zollabgaben kommen noch einmal die gleichen Kosten als Strafe oben drauf. Handelt es sich um Mengen, welche nicht mehr dem Eigenbedarf angerechnet werden, können noch weitere Strafen und ein Verfahren wegen Steuerbetruges hinzu kommen.

Es ist also kein Problem Shishatabak aus dem Urlaub mit nach Deutschland zu bringen, solange man sich an gewisse Grenzen hält. Gerade wenn es sich um, bei uns nicht oder nur schwer erhältliche, Sorten handelt ist dies auch eine gängige Praxis.

Wo kann man im Ausland Shishatabak kaufen?

Da Shishatabak im Ausland oft auch günstiger ist als bei uns, ist für viele ebenfalls ein großer Anreiz Tabak aus dem Urlaub mitzubringen. Jedoch gilt es hier etwas Vorsicht walten zu lassen. Gerade von sehr bekannten Marken wie zum Beispiel Al Fakher sind oftmals Fälschungen von minderer Qualität im Umlauf. Daher raten wir den Tabak im Ausland nur bei ordentlichen Läden oder lizenzierten Händlern zu kaufen. Von einem Tabakkauf auf irgendwelchen Touristenmärkten raten wir grundsätzlich ab.