Tabakversand ab dem 01.04.2016

07.04.2016 16:17

Seit dem 01.04.2016 gelten neue Regelungen zum Verkauf von Tabakwaren, E-Shishas und Liquids über das Internet.

Diese Regelungen verpflichten uns als Händler, vor einer Bestellung von Shishatabak, E-Shishas oder Liquids euer Alter zu überprüfen.

Hierzu findet im Bestellprozess eine Altersprüfung statt. Ihr müsst dabei einfach die Nummer eures Personalausweises eingeben und die Überprüfung findet direkt statt. Für unsere Kunden mit Kundenkonto ist die Prüfung der Personalausweisnummer nur einmalig nötig. Ohne erfolgreiche Prüfung ist es nicht möglich die besagten Artikel bei uns zu bestellen.

Bei Lieferung wird dann eure Identität durch den Postboten geprüft. Ihr solltet also euren Personalausweis bereithalten.

Wir haben uns bemüht den gesamten Prozess so einfach wie möglich für euch zu gestallten. Sollte es dennoch einmal Probleme bei der Bestellung geben so meldet euch einfach bei uns.

Danke für euer Verständnis

 

Hintergrund ist eine Änderung  in den Absätzen 3 und 4 des Paragraphen 10 Jugendschutzgesetz.

(3) "Tabakwaren und andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen an Kinder und Jugendliche weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden."

(4) "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in den Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse."


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